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   LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2005 - L 5 KR 117/04   

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LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2005 - L 5 KR 117/04 (https://dejure.org/2005,20750)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.03.2005 - L 5 KR 117/04 (https://dejure.org/2005,20750)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. März 2005 - L 5 KR 117/04 (https://dejure.org/2005,20750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Braillezeile als zusätzliches Hilfsmittel zu einem Sprech-Lesegerät

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Versorgung mit einer Braillezeile; Voraussetzungen für die Zurverfügungstellung einer Braillezeile; Notwendigkeit der Zurverfügungstellung einer Braillezeile neben einem PC mit Lese-Sprech-Gerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 21.11.2002 - B 3 KR 4/02 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Lese-Sprech-Gerät - Braillezeile -

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2005 - L 5 KR 117/04
    Von der Beklagten sei nicht geltend gemacht worden, dass das der Klägerin zur Verfügung gestellte Vorlesesystem so ausgereift und technisch vervollkommnet sei, dass Schwächen ganz oder nahezu vollständig beseitigt und eine Braillezeile insoweit überflüssig geworden sei (Hinweis auf BSG, 21.11.2002, B 3 KR 4/02 R).

    Wie das BSG entschieden hat (16.4.1998, B 3 KR 6/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 26; 21.11.2002, B 3 KR 4/02 R), ist eine Braillezeile von den Krankenkassen als Behinderungsausgleich grundsätzlich allen blinden Versicherten zur Verfügung zu stellen, die über einen häuslichen PC nebst Lese-Sprech-Gerät verfügen und diesen selbst bedienen können, wenn sie zur Befriedigung ihres allgemeinen Grundbedürfnisses auf Information Schriftstücke und Texte mit Hilfe der Braillezeile "lesen" möchten, die von einem Lese-Sprech-Gerät nicht, unzulänglich oder nur mit unzumutbarem Aufwand erfasst und in verständliche Sprache umgesetzt werden können.

    Das Lesen der Tageszeitung ist elementarer Bestandteil des allgemeinen Grundbedürfnisses "Information"; aber auch das selbstständige Erfassen von alltäglichen Schriftstücken wie Rechnungen, Kontoauszügen oder Prospekten gehört zu den Voraussetzungen, um sich im heutigen Leben zurecht finden zu können (BSG, 21.11.2002, aaO).

    Dem BSG zufolge (aaO) kann ein Versorgungsanspruch nur dann abgelehnt werden, wenn 1) ein im Umgang mit einem PC vertrauter Versicherter Schriftstücke und Texte der genannten Art auf Grund seiner persönlichen Lebenseinstellung und Bedürfnisse nicht oder nur in sehr geringem Umfang "lesen" möchte, was bei der Klägerin nicht der Fall ist oder wenn 2) auf Grund des zwischenzeitlich eingetretenen technischen Fortschritts die heutzutage auf dem Markt befindlichen Lese-Sprech-Geräte, insbesondere das der Klägerin zur Verfügung stehende Gerät, so ausgereift und technisch vervollkommnet sind, dass die früher (vgl BSG, 16.4.1998 und 21.11.2002, aaO) noch zu verzeichnenden Schwächen ganz oder nahezu vollständig beseitigt worden und dadurch Braillezeilen insoweit überflüssig geworden sind.

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 6/97 R

    Krankenversicherung - Blinder - Hilfsmitteleigenschaft - zusätzliche Braillezeile

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2005 - L 5 KR 117/04
    Dabei gehe es ua um Zeitungslektüre und die Kenntnisnahme von Telefonnummern, Telefonrechnungen, Arzneibeipackzetteln, Formularen usw (Hinweis auf BSG, 16.4.1998, B 3 KR 6/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 26).

    Wie das BSG entschieden hat (16.4.1998, B 3 KR 6/97 R, SozR 3-2500 § 33 Nr. 26; 21.11.2002, B 3 KR 4/02 R), ist eine Braillezeile von den Krankenkassen als Behinderungsausgleich grundsätzlich allen blinden Versicherten zur Verfügung zu stellen, die über einen häuslichen PC nebst Lese-Sprech-Gerät verfügen und diesen selbst bedienen können, wenn sie zur Befriedigung ihres allgemeinen Grundbedürfnisses auf Information Schriftstücke und Texte mit Hilfe der Braillezeile "lesen" möchten, die von einem Lese-Sprech-Gerät nicht, unzulänglich oder nur mit unzumutbarem Aufwand erfasst und in verständliche Sprache umgesetzt werden können.

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.12.2005 - L 5 KR 59/04

    Krankenversicherung - Leistungsbeschränkung bei kieferorthopädischer Behandlung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 03.03.2005 - L 5 KR 117/04
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26.8.2004 (L 5 KR 59/04) entschieden, dass die Braillezeile im Verhältnis zum Sprech-Lesegerät keine wesentlichen Vorteile bietet.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2005 - L 2 KN 12/05

    Krankenversicherung

    Der Senat sieht keine Veranlassung, dem unter Hinweis auf das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 03.03.2005, L 5 KR 117/04) gestellten Beweisantrag der Beklagten nachzugehen, sondern hält den Sachverhalt für durch das Gutachten des Sachverständigen L und seiner ergänzender Stellungnahme ausreichend aufgeklärt.
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